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Was Sie über die gesetzlichen Vorschriften wissen müssen

Elektrofahrräder (E-Bikes) erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Doch bevor Sie sich für ein Modell entscheiden – wie etwa ein Kemoway E-Bike – ist es wichtig, die gesetzlichen Vorschriften zu kennen. In diesem Artikel erklären wir, welche Regelungen für E-Bikes gelten und wie Kemoway-Modelle den deutschen Standards entsprechen.

Wussten Sie schon? Kemoway E-Bikes werden mit deutscher Straßenzulassung geliefert und erfüllen alle relevanten EU-Normen für Elektrofahrräder.

1. Welche Arten von E-Bikes gibt es in Deutschland?

In Deutschland werden Elektrofahrräder in verschiedene Kategorien eingeteilt, abhängig von ihrer Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung:

a) Pedelecs (bis 25 km/h, 250 Watt)

  • Funktionsweise: Der Motor unterstützt nur beim Treten und schaltet sich ab, sobald 25 km/h erreicht sind.
  • Rechtlicher Status:
    • Keine Führerscheinpflicht
    • Keine Versicherungspflicht
    • Keine Zulassung oder Kennzeichen erforderlich
    • Fahrradhelme sind empfohlen, aber nicht vorgeschrieben
  • Altersbeschränkung: Ab 12 Jahren (bis 15 Jahre nur in Begleitung Erwachsener)

Kemoway E-Bikes in dieser Kategorie erfüllen die EU-Norm EN 15194 und sind damit straßenzugelassen. Ideal für den täglichen Gebrauch ohne bürokratischen Aufwand!

b) S-Pedelecs (bis 45 km/h, bis 4000 Watt)

  • Funktionsweise: Unterstützt bis 45 km/h, erfordert jedoch ein Dauertreten
  • Rechtlicher Status:
    • Versicherungspflicht (KFZ-Haftpflicht mit E-Kennzeichen)
    • Führerschein (Mindestalter 16 Jahre, Klasse AM oder B)
    • Helmpflicht (Motorradhelm nach ECE 22.05)
    • Keine Nutzung von Radwegen (außer explizit erlaubt)

⚠️ Achtung: Viele Kemoway-Modelle sind als 25-km/h-Pedelecs ausgelegt. Wer ein schnelleres E-Bike sucht, sollte prüfen, ob das Modell als S-Pedelec zugelassen ist.

c) E-Mopeds / E-Motorräder (ab 45 km/h)

Ab 45 km/h gelten E-Bikes als Kleinkrafträder und benötigen:

  • Zulassung
  • Versicherung
  • Führerschein (Klasse A1/AM)
  • Technische Abnahme (TÜV)

2. Welche technischen Anforderungen gelten für E-Bikes?

Damit ein E-Bike in Deutschland legal genutzt werden kann, muss es folgende Ausstattung haben:

  • Beleuchtung (Frontscheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren)
  • Rückstrahler (weiß vorne, rot hinten, gelb an den Pedalen)
  • Geschwindigkeitsbegrenzung (nicht manipulierbar)

🔧 Wichtig: Nachträgliches Tuning (z. B. Entfernen der 25-km/h-Begrenzung) ist illegal und führt zur Einstufung als Kraftfahrzeug! Dies kann hohe Strafen und den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

3. Warum sind Kemoway E-Bikes eine gute Wahl?

Alle Kemoway E-Bikes sind als Pedelecs (25 km/h, 250 W) konzipiert und entsprechen damit den deutschen Straßenzulassungsvorschriften. Sie bieten:

  • CE-Kennzeichnung (Einhaltung der EU-Sicherheitsstandards)
  • Zuverlässige Bremsen und Lichtanlage (für maximale Sicherheit)
  • Leichte Bedienung und gute Reichweite (ideal für Pendler und Freizeitfahrer)

Wer ein schnelleres Modell sucht, sollte auf S-Pedelec-Modelle achten und die zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen beachten.

Fazit: Sicher und legal unterwegs mit dem E-Bike

Ob Kemoway oder eine andere Marke – wichtig ist, dass Ihr E-Bike den deutschen Vorschriften entspricht. 25-km/h-Pedelecs sind die einfachste Lösung, da sie keine Zulassung oder Versicherung benötigen. S-Pedelecs bieten mehr Speed, erfordern aber auch mehr Bürokratie.

Bevor Sie kaufen:

  • 🔹 Prüfen Sie die Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit
  • 🔹 Achten Sie auf CE-Kennzeichnung
  • 🔹 Vermeiden Sie illegale Modifikationen!

Mit dem richtigen E-Bike genießen Sie entspanntes Fahren – ganz ohne rechtliche Probleme. 

Haben Sie Fragen zu Kemoway E-Bikes? Schreiben Sie uns in die Kommentare oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice!