Was Sie über die gesetzlichen Vorschriften wissen müssen
Elektrofahrräder (E-Bikes) erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Doch bevor Sie sich für ein Modell entscheiden – wie etwa ein Kemoway E-Bike – ist es wichtig, die gesetzlichen Vorschriften zu kennen. In diesem Artikel erklären wir, welche Regelungen für E-Bikes gelten und wie Kemoway-Modelle den deutschen Standards entsprechen.
Wussten Sie schon? Kemoway E-Bikes werden mit deutscher Straßenzulassung geliefert und erfüllen alle relevanten EU-Normen für Elektrofahrräder.
1. Welche Arten von E-Bikes gibt es in Deutschland?
In Deutschland werden Elektrofahrräder in verschiedene Kategorien eingeteilt, abhängig von ihrer Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung:
a) Pedelecs (bis 25 km/h, 250 Watt)
- Funktionsweise: Der Motor unterstützt nur beim Treten und schaltet sich ab, sobald 25 km/h erreicht sind.
-
Rechtlicher Status:
- Keine Führerscheinpflicht
- Keine Versicherungspflicht
- Keine Zulassung oder Kennzeichen erforderlich
- Fahrradhelme sind empfohlen, aber nicht vorgeschrieben
- Altersbeschränkung: Ab 12 Jahren (bis 15 Jahre nur in Begleitung Erwachsener)
✅ Kemoway E-Bikes in dieser Kategorie erfüllen die EU-Norm EN 15194 und sind damit straßenzugelassen. Ideal für den täglichen Gebrauch ohne bürokratischen Aufwand!
b) S-Pedelecs (bis 45 km/h, bis 4000 Watt)
- Funktionsweise: Unterstützt bis 45 km/h, erfordert jedoch ein Dauertreten
-
Rechtlicher Status:
- Versicherungspflicht (KFZ-Haftpflicht mit E-Kennzeichen)
- Führerschein (Mindestalter 16 Jahre, Klasse AM oder B)
- Helmpflicht (Motorradhelm nach ECE 22.05)
- Keine Nutzung von Radwegen (außer explizit erlaubt)
⚠️ Achtung: Viele Kemoway-Modelle sind als 25-km/h-Pedelecs ausgelegt. Wer ein schnelleres E-Bike sucht, sollte prüfen, ob das Modell als S-Pedelec zugelassen ist.
c) E-Mopeds / E-Motorräder (ab 45 km/h)
Ab 45 km/h gelten E-Bikes als Kleinkrafträder und benötigen:
- Zulassung
- Versicherung
- Führerschein (Klasse A1/AM)
- Technische Abnahme (TÜV)
2. Welche technischen Anforderungen gelten für E-Bikes?
Damit ein E-Bike in Deutschland legal genutzt werden kann, muss es folgende Ausstattung haben:
- Beleuchtung (Frontscheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren)
- Rückstrahler (weiß vorne, rot hinten, gelb an den Pedalen)
- Geschwindigkeitsbegrenzung (nicht manipulierbar)
🔧 Wichtig: Nachträgliches Tuning (z. B. Entfernen der 25-km/h-Begrenzung) ist illegal und führt zur Einstufung als Kraftfahrzeug! Dies kann hohe Strafen und den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.
3. Warum sind Kemoway E-Bikes eine gute Wahl?
Alle Kemoway E-Bikes sind als Pedelecs (25 km/h, 250 W) konzipiert und entsprechen damit den deutschen Straßenzulassungsvorschriften. Sie bieten:
- CE-Kennzeichnung (Einhaltung der EU-Sicherheitsstandards)
- Zuverlässige Bremsen und Lichtanlage (für maximale Sicherheit)
- Leichte Bedienung und gute Reichweite (ideal für Pendler und Freizeitfahrer)
Wer ein schnelleres Modell sucht, sollte auf S-Pedelec-Modelle achten und die zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen beachten.
Fazit: Sicher und legal unterwegs mit dem E-Bike
Ob Kemoway oder eine andere Marke – wichtig ist, dass Ihr E-Bike den deutschen Vorschriften entspricht. 25-km/h-Pedelecs sind die einfachste Lösung, da sie keine Zulassung oder Versicherung benötigen. S-Pedelecs bieten mehr Speed, erfordern aber auch mehr Bürokratie.
Bevor Sie kaufen:
- 🔹 Prüfen Sie die Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit
- 🔹 Achten Sie auf CE-Kennzeichnung
- 🔹 Vermeiden Sie illegale Modifikationen!
Mit dem richtigen E-Bike genießen Sie entspanntes Fahren – ganz ohne rechtliche Probleme.
Haben Sie Fragen zu Kemoway E-Bikes? Schreiben Sie uns in die Kommentare oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice!
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